Bereich Krippe
Als Eltern können Sie ganzjährig eine Online-Anmeldung für Ihr Kind ausfüllen.
Die Anmeldung ist erst möglich wenn Ihr Kind geboren ist, da auf dem Formular der Vorname und das Geburtsdatum angegeben werden müssen.
Bereich Kindergarten
Für den Kindergartenbereich gibt es einen jährlichen offiziellen Anmeldezeitraum. Dieser gilt für die meisten Einrichtungen im Stadtgebiet Freising und findet in der Regel von Mitte Februar bis Mitte März statt. Der genaue Zeitraum wird am Anfang eines jeden Kalender-Jahres über die Stadt Freising bekannt gegeben.
Der Anmeldezeitraum für das Betreuungsjahr 2026/2027 findet vom Donnerstag, 01.01.2026 bis Freitag, 13.03.2026 statt.
Seit dem Jahr 2025 geschieht die Anmeldung nicht mehr in Papierform, sondern es wurde auf eine online-Version umgestellt.
Bitte folgen Sie diesem Link, um eine Anmeldung ausfüllen zu können:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/freising/bsp_kita_anmeldung/#/
Integrationsplätze im Krippen- und Kindergartenbereich
Wenn Sie sich für einen Integrationsplatz entscheiden oder von Therapeuten/Therapeutinnen und/oder Ärzten eine integratie Einrichtung empfohlen wurde, ist zusätzlich ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Bezirk Oberbayern oder Jugendamt nötig. Wir beraten Sie gerne und unterstützen bei der Antragsstellung.
Die monatlichen Benutzungsgebühren werden gemäß der Gebührensatzung der Stadt Freising nach Buchungszeiten gestaffelt erhoben.
Die Kernbuchungszeit von 8.20 Uhr bis 12.20 Uhr muss an fünf Tagen die Woche enthalten sein.
Für die Kinderkrippe:
1. Kind 2. Kind 3. Kind
von 4 bis 5 Stunden € 332,50 € 199,50 € 133,00
von 5 bis 6 Stunden € 380,00 € 228,00 € 152,00
von 6 bis 7 Stunden € 425,60 € 255,40 € 170,20
von 7 bis 8 Stunden € 471,20 € 282,70 € 188,50
von 8 bis 9 Stunden € 518,70 € 311,20 € 207,50
Für den Kindergarten:
von 4 bis 5 Stunden € 149,99 € 90,00 € 60,00
von 5 bis 6 Stunden € 165,10 € 99,10 € 66,10
von 6 bis 7 Stunden € 183,00 € 109,80 € 73,20
von 7 bis 8 Stunden € 201,50 € 120,90 € 80,60
von 8 bis 9 Stunden € 221,70 € 133,00 € 88,60
Das jeweils 4. Kind ist von der Gebühr der Kindertagesstätte befreit.
Bei der Erstaufnahme und bei einer Buchungsveränderung wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10,- €, mit der Monatsgebühr erhoben.
Für das Mittagessen wird eine monatliche Pauschale von 90,- € erhoben. Bei Kuraufenthalten, Urlaub etc. kann nach vorheriger Absprache, bei Abwesenheit ab einer Woche (durchgehend), der nicht genutzte Anteil zurückerstattet werden. Ein Formular zur Beantragung der Rückerstattung der Essenskosten bei Abwesenheit wird Ihnen in der Kindertagesstätte auf Nachfrage ausgehändigt.
Einmal jährlich (im September bzw. im Aufnahmemonat) wird Portfoliogeld in Höhe von 20,-€ erhoben.
Diese Änderungssatzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.